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An-, und Zufahrt:
  • Freie Zufahrt des Sattelzugs zum Bühnenstandort. (Breite 2,60 m / Länge 16,5 m/ Höhe 4,0 m )
  • Der Zufahrtsweg darf nicht durch parkende Fahrzeuge oder sonstige Hindernisse versperrt werden.
  • Baustellen, Unterführungen, zu enge Tore bzw. Tragfähigkeit von Brücken beachten
  • Die Zufahrt und der Bühnenaufbau kann nur auf befestigtem und tragfähigem Boden erfolgen!
  • Das Geländegefälle darf 5 % nicht überschreiten.
  • Ein Anfahrtsplan (Stadtplan mit eingezeichneter Anfahrt) sollte rechtzeitig an uns zu gesendet werden
  • Bei schwierigen Zufahrtsbedingungen des Bühnenstandorts sind wir im Vorfeld zu Informieren.
Haftung:
  • Nach Übergabe der Trailerbühne bis zur Rücknahme haftet der Mieter im vollen Umfang für sämtliche Gefahren, Beschädigungen oder Verlust.
  • Wir empfehlen zur Minderung des Risikos den Abschluss einer geeigneten Versicherung, sowie den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Trailerbühne durch den Sicherheitsdienst und die Nachtwache.
  • Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der Trailerbühne. An einer Windgeschwindigkeit von 70 Km/h ist die Bühnengaze abzunehmen und der Betrieb auf der Bühne einzustellen.
  • Im Winter ist das Bühnendach durch geeignete Maßnahmen Schnee und Eisfrei zu halten. Der Einsatz von Streusalz auf dem Bühnendach ist nicht erlaubt.
  • Der Mieter stellt sicher, dass nur von Personal und Künstlern betreten wird, die in die Gefahren des Bühnenbetriebes (kein Geländer an der Bühnenvorderkante, Stolperstellen usw.) eingewiesen sind.
  • Schäden an der Trailerbühne oder dem Zugfahrzeug gehen zu Lasten des Mieters.

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